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Einblicke

Ist man als betreute Person jetzt entmündigt?

NEIN!

Steht jemand unter Betreuung heißt das nicht, dass die betreute Person entmündigt ist und das Schicksal vollständig in meiner Hand liegt. Die Unterstützung soll dazu dienen, ein selbstständiges Leben wieder zu ermöglichen. Gemäß §1821 BGB lauten meine Aufgaben wie folgt:

Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach §1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist.

Was meine Betreuten sagen...

  • Klasse Betreuung!
    Ich fühle mich wohl.
  • Vielen Dank für Ihre Arbeit in den letzten zwei Jahren. Ohne Sie hätte ich es nicht durch die Pandemie geschafft.
  • Frau Winckel hat für meine Mutter optimal gewirkt.
    Danke für Ihre Arbeit!


  • Zum Stollenkneten und für einen Waldspaziergang reicht meine Kraft noch nicht.
    Wohl aber zu einem Nachmittagstee in den eigenen vier Wänden.
    Das habe ich Ihnen zu verdanken. Danke, dass sie mich aus dem "Betreuten Wohnen" gerettet haben! Dank Ihnen freue ich mich auf jeden geschenkten Tag.
  • Mit der Hilfe von Frau Winckel, konnte ich meine Wohnung behalten.
    Der ganze Papierkram ist auch erledigt!
  • Dank Frau Winckel bin ich jetzt in einem geregelten Insolvenzverfahren.
    Bald bin ich schuldenfrei!
  • Ohne Frau Winckel hätte ich die Hälfte meiner Ziele nicht erreicht.
    Vielen Dank!

Meine Toots

Betreuerin Winckel Betreuerin Winckel

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